Ab dem 01.03.2023 – und rückwirkend zum 01.01.2023 – bis zunächst zum Jahresende profitieren Sie von der Strompreisbremse , die die Bundesregierung zur Abdämpfung der gestiegenen Energiekosten einführt. Das heißt, für die Dauer der Strompreisbremse zahlen Sie für 80 % Ihres prognostizierten Verbrauchs nicht den vertraglichen Arbeitspreis (AP), sondern 40 ct/kWh.
Die Entlastung berücksichtigen wir ab dem 01.03.2023 in Ihren Abschlägen. Für die Monate Januar und Februar erhalten Sie eine rückwirkende Entlastung. Besuchen Sie für weitere Informationen sowie eine Einsparberechnung unsere Internetseite unter eon.de/strompreisbremse
Ab dem 01.03.2023 – und rückwirkend zum 01.01.2023 – bis zunächst zum Jahresende profitieren Sie von der Strompreisbremse, die die Bundesregierung zur Abdämpfung der gestiegenen Energiekosten einführt.
Haben Sie einen jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 kWh, zahlen Sie für die Dauer der Strompreisbremse für 80% Ihres prognostizierten Verbrauchs nicht den vertraglichen Arbeitspreis, sondern 40 ct/kWh (einschließlich USt)
Haben Sie einen jährlichen Verbrauch von mehr als 30.000 kWh, zahlen Sie für 70% Ihres prognostizierten Verbrauchs (für Kunden mit intelligenten Systemen und RLM-Zählern 70% Ihres tatsächlichen Verbrauchs im Kalenderjahr 2021) nicht den vertraglichen Arbeitspreis, sondern 13 Cent pro Kilowattstunde vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer.
Die Entlastung berücksichtigen wir ab dem 01.03.2023 in Ihren Abschlägen bzw. bei monatlicher Abrechnung ab Ihrer Rechnung für April 2023. Für die Monate Januar und Februar erhalten Sie eine rückwirkende Entlastung. Besuchen Sie für weitere Informationen sowie eine Einsparberechnung unsere Internetseite unter eon.de/strompreisbremse
Hier bleiben Sie mit Neuigkeiten und Tipps zur aktuellen Lage am Energiemarkt auf dem Laufenden.
Als Ökostrom wird Strom bezeichnet, der zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird. Dabei ist der Ausstoß von CO2-Emissionen sehr gering, anders als bei der Stromerzeugung aus konventionellen Energieträgern wie z. B. Kohle oder Erdöl. Zu den Erneuerbaren Energiequellen zählen Sonne, Wasser, Wind oder Biomasse. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch wächst laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Stand 2020) beständig: von rund sechs Prozent im Jahr 2000 auf rund 46 Prozent im Jahr 2020.
Nein, die Kündigung bei Ihrem bisherigen Energieversorger übernehmen wir für Sie – natürlich kostenlos!
In folgenden Fällen empfehlen wir Ihnen zusätzlich selbst bei Ihrem jetzigen Energieversorger zu kündigen:
Ihr bisheriger Energieversorger hat Ihnen mitgeteilt, dass er demnächst die Preise anpassen wird?
Hier steht Ihnen in den meisten Fällen ein Sonderkündigungsrecht zu. Ihre Kündigung ist hier nur innerhalb eines kurzen Zeitraumes möglich - in der Regel ab Erhalt des Schreibens mit den neuen Preisen bis zum Wirksamwerden der Preisanpassung. Um sicherzugehen, dass diese Frist eingehalten wird, sollten Sie bei Ihrem bisherigen Versorger selber kündigen.
Die Kündigungsfrist Ihres bisherigen Vertrages läuft in wenigen Tagen (<14 Tage) ab?
Wenn wir hier die Kündigung bei Ihrem bisherigen Energieversorger übernehmen, könnte es knapp werden. Kündigen Sie daher sicherheitshalber selber. Damit haben Sie zusätzliche Sicherheit, dass Ihre Kündigung auch wirksam wird.
In beiden dieser Fälle benötigen Sie für die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger die folgenden Informationen:
Nutzen Sie einfach unsere Kündigungsvorlage und senden Sie diese ausgefüllt an Ihren aktuellen Energieversorger.
Nein, der Wechsel zu Löwenenergie ist für Sie kostenlos. Außerdem können Sie sich beim Wechsel zu Löwenenergie über einen Heimtrikot-Gutschein freuen.
Löwenenergie ist ein Kooperationsprodukt Ihres zuverlässigen Energie-Partners E.ON Energie Deutschland GmbH. Als Löwenenergie Kunde profitieren Sie von E.ONs langjähriger Erfahrung als einem der größten deutschen Energieversorger.
Nein, Ihre Energieversorgung ist während des gesamten Wechselprozesses sichergestellt.
Ihr Netzbetreiber variiert je nach Postleitzahlgebiet. Sie finden die Daten Ihres Netzbetreibers zum Beispiel in Ihrer letzten Jahresrechnung. Oft finden Sie die Daten zusätzlich direkt auf Ihrem Stromzähler.
Außerdem erhalten Sie diese Information ganz bequem online
Netzbetreibersuche Strom
Um Ihren Vertrag zu kündigen, schicken Sie bitte ein Kündigungsschreiben (z. B. Brief, E-Mail, Fax) mit Angabe des Datums, zu welchem Sie kündigen möchten, an die E.ON Energie Deutschland GmbH (Arnulfstraße 203, 80634 München) oder nutzen Sie das Kündigungsformular: Verträge hier kündigen.
Quellennachweise der Siegel für E.ON:
Bester Online-Vertragsabschluss: Die ServiceValue GmbH hat 2022 in Zusammenarbeit mit CHIP eine Online-Befragung zu den Online-Vertragsabschlüssen durchgeführt. Der Untersuchung zu 51 Energieversorgern liegen insgesamt 6.985 Urteile zu Grunde. E.ON erreicht bei Energieversorgern den ersten Platz. Die umfassenden Studienergebnisse sind online unter folgendem Link einzusehen
Service König: DEUTSCHLAND TEST hat 2022 in Zusammenarbeit mit Focus Money eine Online-Befragung zum deutschen Kundenservice durchgeführt. Der Untersuchung in 56 Städten liegen mehr als 300.000 Kundenurteile zu Grunde. E.ON erreicht bei Energieversorgern den ersten Platz. Die umfassenden Studienergebnisse sind in der Ausgabe 42/2022 Seite 92ff des FOCUS-MONEY oder unter folgendem Link einzusehen
Digital-Champions: Die ServiceValue GmbH hat 2022 in Zusammenarbeit mit DIE WELT eine Online-Befragung zur digitalen Kundennähe durchgeführt. Der Untersuchung zu 1.817 Unternehmen liegen insgesamt 365.000 Verbraucherurteile zu Grunde. E.ON erreicht bei Energieversorgern den zweiten Platz. Die umfassenden Studienergebnisse sind online unter folgendem Link einzusehen
¹ Einmaliger Bonus für Neukunden. Neukunde ist, wer in den letzten sechs Monaten vor Auftragseingang an der angegebenen Verbrauchsstelle kein E.ON-Kunde war. Der Bonus wird mit der ersten Rechnung nach Vertragsbeginn verrechnet.
² In Höhe Ihres Verbrauchs wird Strom aus Erneuerbaren Energiequellen in Deutschland gewonnen und in das Stromnetz eingespeist. Der Nachweis erfolgt über die Entwertung von Herkunftsnachweisen beim Umweltbundesamt.