LÖWENENERGIE
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So funktioniert die Strompreisbremse bis zu einem Jahresverbrauch von 30.000 kWh

Preisbremse endet am 31.12.2023

Kurz und knapp

  • Für 80 % Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose zahlen Sie 40 ct/kWh (brutto).
  • Für jede darüber hinausgehende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres Tarifs.

80 Prozent des Stromverbrauchs wird zum festgelegten Arbeitspreis von 40 Cent je Kilowattstunde (brutto) berechnet. Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde (kWh) zahlen Haushaltskundinnen und -kunden den mit ihrem Energieversorger vertraglich festgelegten Arbeitspreis. Dies gilt auch für Heizstromkunden und Unternehmen, deren jährlicher Stromverbrauch unter 30.000 kWh liegt.

Da die Beschaffungskosten für Strom im Verlauf des Jahres stark gestiegen sind, müssen Energieversorger dies in den Tarifen früher oder später berücksichtigen. Die dadurch entstehenden monatlichen Mehrkosten für Kundinnen und Kunden federt die Strompreisbremse ab. Sie wird daher in vielen Fällen dafür sorgen, dass eine eventuelle monatliche Abschlagserhöhung in einem moderaten Rahmen bleibt.

Ab 1. August 2023 gilt bei Verträgen mit Nieder- und Hochtarifzeiten bis 30.000 kWh/a eine neue Regelung. Bei diesen Verträgen greift die Preisbremse bereits zu einem niedrigen Preisniveau. Der genaue Referenzpreis wird nach den gesetzlichen Vorgaben für jeden Kunden individuell ermittelt und auf der Rechnung ausgewiesen.

Aber egal ob kleiner oder großer Stromverbraucher, für jeden lohnt es sich, Energie zu sparen: Denn je weniger Strom Sie verbrauchen, desto geringer wird der Anteil Ihres Verbrauchs, den der Staat nicht gedeckelt hat., der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger zahlt man. Es lohnt sich also immer, den Stromverbrauch soweit zu reduzieren, um im Rahmen der staatlich bezahlten Preisbremsen zu bleiben.

Eines Vorab: Als Kundin und Kunde von E.ON brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Strompreisbremse bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie informieren. Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) werden per Anschreiben näher informiert.

Ab wann gilt die Strompreisbremse?

Das Wichtigste für Sie vorab: Alle Privatkundinnen und -kunden von E.ON sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit Standardlastprofil brauchen nichts zu tun – wir garantieren Ihnen, dass wir die Strompreisbremse im Sinne des Gesetzes umsetzen und Ihre monatlichen Abschläge automatisch anpassen. Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) werden per Anschreiben näher informiert.

Die Strompreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Ab dem Monat zahlen Sie den angepassten monatlichen Abschlag. Da die Strompreisbremse rückwirkend zum Januar 2023 gilt, werden diese beiden Monate im März mit Ihrem Abschlag verrechnet.

So berechnet sich die Strompreisbremse

Für die Strompreisbremse wird Ihre Verbrauchsprognose herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt. Für 80 % des monatlichen Stromverbrauchs zahlen Sie dann 40 ct/kWh (brutto, d. h. der Preis beinhaltet bereits Steuern, Umlagen und sonstige Abgaben). Darüber fällt für jede weitere Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis Ihres Energieversorgers an. Auf Ihrer Jahresabrechnung wird dann Ihr tatsächlicher Verbrauch ausgewiesen. 

Gut zu wissen

Wie hoch Ihre Entlastung durch die Strompreisbremse ausfällt, hängt davon ab

  • wie viel Sie im letzten Abrechnungszeitraum verbraucht haben,
  • wie viel Sie im aktuellen Abrechnungszeitraum verbrauchen und
  • wie hoch Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis ist.

Unsere Antworten auf häufige Fragen

Ja – Energiesparen ist weiterhin das Gebot der Stunde. Jede eingesparte Kilowattstunde zählt, im Sinne der Versorgungssicherheit, aber auch aus finanzieller Sicht. Die Strompreisbremse für Privatkunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen gilt für 80 Prozent des Verbrauchs, wenn deren Jahresverbrauch unter 30.000 kWh liegt.

Privatkunden sowie mittlere und große Unternehmen mit einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh werden bei 70 % ihres Verbrauchs entlastet. Darüber hinaus müssen Kunden vollständig ihre normalen Preise zahlen. 

Die Strompreisbremse greift seit März 2023 und wird rückwirkend zum 1. Januar 2023 berechnet. Am 31. Dezember 2023 läuft die Strompreisbremse aus. Alle Privatkundinnen und -kunden von E.ON sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit Standardlastprofil brauchen nichts zu tun – wir garantieren Ihnen, dass wir die Strompreisbremse im Sinne des Gesetzes umsetzen und Ihre monatlichen Abschläge automatisch anpassen.

Die Bundesregierung hat die Strompreisbremse auf den Weg gebracht. Die notwendigen finanziellen Mittel für die Strompreisbremse stammen aus dem sogenannten „Abschöpfungsmechanismus – Zufallsgewinne“, also den Mehreinnahmen der Stromerzeuger. Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber verteilen den Differenzbetrag zwischen Strompreisbremse und dem regulärem Arbeitspreis an die Energieversorger.

Quellennachweise der Siegel für E.ON:
Bester Online-Vertragsabschluss: Die ServiceValue GmbH hat 2022 in Zusammenarbeit mit CHIP eine Online-Befragung zu den Online-Vertragsabschlüssen durchgeführt. Der Untersuchung zu 51 Energieversorgern liegen insgesamt 6.985 Urteile zu Grunde. E.ON erreicht bei Energieversorgern den ersten Platz. Die umfassenden Studienergebnisse sind online unter folgendem Link einzusehen
Service König: DEUTSCHLAND TEST hat 2022 in Zusammenarbeit mit Focus Money eine Online-Befragung zum deutschen Kundenservice durchgeführt. Der Untersuchung in 56 Städten liegen mehr als 300.000 Kundenurteile zu Grunde. E.ON erreicht bei Energieversorgern den ersten Platz. Die umfassenden Studienergebnisse sind in der Ausgabe 42/2022 Seite 92ff des FOCUS-MONEY oder unter folgendem Link einzusehen
Digital-Champions: Die ServiceValue GmbH hat 2022 in Zusammenarbeit mit DIE WELT eine Online-Befragung zur digitalen Kundennähe durchgeführt. Der Untersuchung zu 1.817 Unternehmen liegen insgesamt 365.000 Verbraucherurteile zu Grunde. E.ON erreicht bei Energieversorgern den zweiten Platz. Die umfassenden Studienergebnisse sind online unter folgendem Link einzusehen